Mietbedingungen für Ferienwohnungen im Angebot der Reiseclub Cottbus GmbH & Co. KG
Wir bieten Ihnen komfortable Ferienwohnungen in Deutschland an. Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können, lesen Sie bitte die Mietbedingungen für Ferienwohnungen der Reiseclub Cottbus GmbH & Co.KG, nachfolgend Vermieter genannt, damit Sie, nachfolgend Mieter genannt, wissen, was Sie von uns verlangen können und was wir von Ihnen erwarten.
1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag wird schriftlich mit unseren Formularen (Option/Anfrage; Reisevertrag/Rechnung) abgeschlossen. Bei Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen als Vertragspartner unsere Mietbedingungen. Bei verbindlicher telefonischer Reservierung übersenden wir Ihnen den Reisevertrag, den Sie unverzüglich unterschrieben zurückzuleiten haben. Reichen Sie den unterschriebenen Reisevertrag nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang zurück, so können wir von der Reservierung Abstand nehmen. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt.
Der Anmelder verpflichtet sich bei der Reiseanmeldung zur korrekten Schreibweise der Vor- und Nachnamen aller in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Für Probleme aufgrund unrichtig ausgefüllter Reiseunterlagen haftet ausschließlich der Reisegast selbst.
Bei Ihrer Reservierung haben Sie Anspruch auf die in der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt / Katalog) angegebene und durch Sie gebuchte Kategorie, jedoch nicht auf eine bestimmte Wohnungsnummer. Der Vermieter behält sich eine Disposition vor.
Weicht unsere Annahmeerklärung inhaltlich von Ihrer Anmeldung ab oder fehlt einer Ihrer geäußerten Sonderwünsche, liegt Ihnen damit ein neues Angebot vor, an das wir uns gebunden halten. Die Buchung kommt dann mit der Akzeptanz des neuen Angebotes durch den Mieter zustande.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Mindestaufenthalt jeweils 7 Übernachtungen beträgt. Ausnahmen auf Anfrage behält sich der Vermieter vor.
2. Bezahlung, Aushändigung von Mietunterlagen
Wir weisen darauf hin, dass uns das Gesetz nur dann erlaubt, vor Beendigung der Mietzeit Zahlungen von Ihnen anzufordern oder anzunehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k BGB übergeben haben.
Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 21 Tage vor Anreise beträgt die Anzahlung bei gleichzeitiger Übergabe des Sicherungsscheines, der auch die spätere Restzahlung absichert, 15 % des Gesamtpreises. Die Restzahlung wird fällig spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag (eingehend beim Vermieter). Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten. Bei Buchung von weniger als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zu entrichten. Ohne erfolgte vollständige Bezahlung, haben Sie keinen Anspruch auf Übergabe der Mietunterlagen oder auf sonstige Leistungserbringung.
Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von uns bis zu unserer Buchungsbestätigung zuletzt bekannt gegebenen Preise. Diese sind Endpreise inkl. Nebenkosten, wie Wasser, Strom, Heizung. Die Kurtaxe bei staatlich anerkannten Kurorten ist nicht im Mietpreis enthalten und muss zusätzlich entrichtet werden. Der Vermieter übernimmt stellvertretend für die Kurverwaltung das gesetzmäßige Inkasso.
3. Versicherungen
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietpreis nicht enthalten. Diese können Sie separat mit Ihrer Anmeldung oder in einem unserer Reisebüros abschließen. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Transportkosten bei Unfall oder Krankheit und den Abschluss einer Gepäckversicherung, die wir gern vermitteln.
4. Personenzahl
Ein Feriendomizil darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als im Katalog / Internet ausgeschrieben sind und / oder angemeldet sind. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Vermieter das Recht hat, überzählige Personen abzuweisen.
5. Tiere
Tiere dürfen, soweit nicht im Mietvertrag/Reisebestätigung extra zugesagt, nicht in der Ferienwohnung gehalten werden. Der Verstoß berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
6. An– und Abreise
Die An- und Abreise zum / vom Ferienobjekt richtet sich nach den Terminen, die auf dem Reisevertrag/Rechnung angegeben sind. Eine finanzielle Erstattung bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ist nicht möglich. Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr – 18:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 09:00 Uhr verlassen werden.
7. Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Annahme der Anmeldung notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt von der Buchung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir können in folgenden Fällen vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten oder während der Mietzeit kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Mietpreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.
b) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Mietpreises oder einer Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Mietvertrages haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Mietbeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Übersteigen die Preiserhöhungen 5% des Mietpreises oder erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, so sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Mietvertrag zurückzutreten oder die Übergabe einer gleichwertigen Ferienwohnung zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
8. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Sie haben das Recht, bis zum Mietbeginn zu verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter Ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag übernimmt. Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber für den Mietpreis als Gesamtschuldner. Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung uns gegenüber von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung. Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung nach § 651 j BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen (z.B. Vermietung an einen Ersatzmieter) erwerben können. Wir können diesen Anspruch auch pauschalieren nach § 651 I Abs. 3 BGB. Sofern wir den Entschädigungsanspruch pauschalieren, betragen die Rücktrittsgebühren:
a) bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des bestätigten Preises
b) ab 59. Tag vor Mietbeginn 50% des bestätigten Preises
c) ab 35. Tag vor Mietbeginn 80% des bestätigten Preises
Sowohl hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittsgebühren als auch der Pauschale bei Umbuchungswünschen bleibt Ihnen Ihr Recht, uns einen geringeren Entschädigungs-anspruch nachzuweisen, unbenommen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von der Buchung durch eine Neuanmeldung erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-wünschen, die nur geringe Kosten verursachen. Für diese erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von 15,00 €.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
Im Falle der Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 441 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen.
Falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst, sind wir im Kündigungsfalle aufgrund höherer Gewalt zur Rückbeförderung verpflichtet, In jedem Falle haben wir die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten haben Sie zu tragen.
10. Schäden und Mängel
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden oder Beeinträchtigungen an der Mietsache durch sofortige Mängelanzeige beim Vermieter gering zu halten.
Im Falle einer Schadensverursachung am Mietobjekt und seiner Einrichtung durch den Mieter stellt der Vermieter dem Mieter den entstandenen Schaden in Rechnung. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Bitte informieren Sie unverzüglich bei einem Schaden Ihren Haftpflichtversicherer und den Vermieter (Telefonnummer: siehe Reiseunterlagen bzw. Informationsmappe in Ihrer Ferienwohnung)
Eine Regulierung von Reklamationen, die während der Mietzeit aufgetreten sind und nicht gemeldet bzw. keine Fristsetzung des Vermieters zur Abstellung des Mangels gefordert wurde, können nach Mietende nicht gefordert werden.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, entsprechen dem §702 BGB.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Mietleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Mieter eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche des Mieters wegen mangelhafter Mietleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjährt in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Mietende. Macht der Mieter nach vertraglich vorgesehenem Mietende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
13. Gültigkeit der Prospektangaben
Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem unserer Prospekte/ Internetdarstellungen über Leistungen, Programme, Termine, Preise und Mietbedingungen entsprechen der vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch uns bis zur Annahme Ihrer Anmeldung jederzeit möglich. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Mietvertrages im Übrigen.
15. Gerichtsstand
Der Mieter kann den Vermieter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgeblich.
Vermieter:
Reiseclub Cottbus GmbH & Co. KG
Berliner Str. 140 - 141
03046 Cottbus
Telefon 0355 - 38 36 32 00
Telefax 0355 - 38 36 38 63
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